Schulden – was tun?
- Ihr Lohn wird gepfändet?
- Sie können Ihre Raten nicht mehr bezahlen?
- Ihnen schreiben Inkassobüros?
- Gerichtsvollzieher:innen waren da?
Die Fonds Soziales Wien Schuldenberatung berät und unterstützt Sie bei Schulden-Problemen – und das vertraulich und kostenlos.
Als erfahrene Schuldenberater:innen finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihrer persönlichen Situation entspricht. Das kann zum Beispiel ein Privat-Konkurs sein. Wir besprechen mit Ihnen alle Themen und begleiten Sie auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben.
Häufige Fragen
Die FSW Schuldenberatung ist staatlich anerkannt. Sie wird mit öffentlichen Geldern gefördert und hält sich an ganz bestimmte Vorgaben. Die gesamte Begleitung bei der Regelung Ihrer Schulden ist kostenlos – auch nach dem Erstgespräch.
- Sichern Sie Ihre Existenz
Es gibt Schulden, die Vorrang haben, damit Sie keine Probleme bekommen. Zum Beispiel können Sie die Wohnung verlieren, wenn Sie die Miete nicht zahlen. Zahlen Sie Strafen oder Alimente nicht, dann können Sie ins Gefängnis kommen.
Deshalb: Bezahlen Sie als erstes Miete, Strom/Gas, Fernwärme und – wenn nötig – Alimente und Polizei- und Verwaltungsstrafen. Wenn Sie diese nicht auf einmal bezahlen können, dann vereinbaren Sie eine Ratenzahlung.
Bei Rückständen für Ihre aktuelle Wohnung wenden Sie sich bitte an den Wohnschirm oder die MA 40.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick
Machen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben. Zum Beispiel mit einem Haushaltsplan: dabei schreiben Sie alle Einnahmen und Ausgaben auf. So können Sie schauen, ob Sie etwas sparen können.
- Erhöhen Sie Ihr Einkommen
Schauen Sie, ob Sie Ihr Einkommen erhöhen können. Zum Beispiel, ob Sie noch eine Beihilfe beantragen können. Wenn Sie arbeitslos sind, dann bewerben Sie sich für Jobs.
- Machen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Stellen Sie Ihre Einnahmen (Arbeitslosengeld, Lohn usw.) und Ausgaben (Wohnung, Lebensmittel, ggf. Alimente usw.) gegenüber. Überprüfen Sie, wie viel Geld Ihnen monatlich für die Rückzahlung von Schulden übrig bleibt.
Bei einem Privat-Konkurs handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, um Schulden zu regeln. Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten im Privat-Konkurs: den Zahlungs-Plan und den Tilgungs-Plan.
Beim Zahlungs-Plan machen Sie gemeinsam mit Ihren Gläubiger:innen einen fixen Betrag aus, den Sie innerhalb der nächsten 3 bis 7 Jahre zurückzahlen können. Der Betrag hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie zahlen ihn in Raten zurück. Von Ihrem Lohn wird für diese Schulden nichts mehr abgezogen. Wenn Sie sich an alle Regeln im Zahlungs-Plan halten, sind Sie nach maximal 7 Jahren schuldenfrei!
Wenn Ihre Gläubiger:innen den Zahlungs-Plan nicht annehmen, wird ein Tilgungs-Plan vereinbart. Er dauert 3 Jahre. Beim Tilgungs-Plan wird ein Teil Ihres Geldes gepfändet. Das bedeutet, dass ein Teil Ihres Lohnes abgezogen wird. Wenn Sie sich an alle Pflichten halten, dann sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.
Wenn Sie Schulden haben, ist eine Anmeldung bei der Fonds Soziales Wien Schuldenberatung grundsätzlich freiwillig – außer Sie wurden von einem Gericht zu uns geschickt oder sind offenkundig zahlungsunfähig.
Bei einer Pfändung werden Ihnen Gegenstände oder Geld weggenommen. Damit Sie genug Geld zum Leben haben, bleibt Ihnen ein bestimmter Betrag – das sogenannte Existenzminimum. Die Höhe dieses Betrages hängt davon ab, ob Sie Unterhalt zahlen müssen. Und davon, wie hoch Ihr Einkommen ist. Mithilfe unseres Pfändungsrechners können Sie die Höhe Ihres Existenzminimums berechnen.
Ja, im Zahlungsplan bietet die FSW Schuldenberatung ein Zahlungsplankonto an. Damit müssen Sie die gesamte Zahlungsplanquote nur auf ein Konto überweisen und wir übernehmen für Sie die Verteilung an die einzelnen Gläubiger:innen. Zusätzlich sind alle Zahlungen jederzeit nachweisbar und wir erinnern Sie, wenn die Zahlung nicht pünktlich gemacht wurde.
Sollte sich Ihre finanzielle Situation unverschuldet stark verschlechtern, unterstützten wir Sie bei einem Angebot für einen geänderten Zahlungsplan.
Ja, im Abschöpfungsverfahren unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Lohnpfändung und zu den Obliegenheiten.