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Kostenlose professionelle Beratung und Begleitung im Privatkonkurs! Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin oder rufen Sie uns an: 01/24 5 24 – 60 100.

Neue Regeln im Privatkonkurs

Mit Juli 2021 sind Reformen des Exekutions- und Insolvenzrechts in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich damit verschuldete Menschen im Abschöpfungsverfahren innerhalb von nur drei Jahren entschulden.

Was bedeutet das konkret?

Stellt das Gericht fest, dass Sie überschuldet sind und Ihre Schulden in Zukunft nicht mehr bezahlen können, wird diese „offenkundige Zahlungs-Unfähigkeit" in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht. Ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen Maßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens ergreifen:

• Sie sollten sich rasch bei einer staatlich anerkannten Schuldenberatung für eine Beratung anmelden. Die Einhaltung der 30-Tage-Frist ist für die Regelung Ihrer Schulden sehr wichtig!

• Sie dürfen keine neuen Schulden machen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Gläubiger auf Antrag dafür sorgen, dass eine Entschuldung länger als drei Jahre dauert. Das bedeutet, Sie sollten möglichst rasch reagieren:

Melden Sie sich jetzt bei uns als staatlich anerkannte Schuldnerberatung zur Beratung an: online oder telefonisch unter 01/24 5 24 – 60 100 (Mon –Fr 8:00–15:30 Uhr). Wir informieren über Inhalte, Chancen und Voraussetzungen der neuen Schuldenregelung und begleiten Sie auf dem Weg aus der Schuldenfalle.

(03.08.2021)

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