Selbstständigkeit und Schulden
Grundsätzlich kann ein Unternehmen bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht wie bisher weitergeführt werden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantragung des Insolvenzverfahrens. Ob ein Unternehmen weitergeführt werden kann, entscheiden Insolvenzverwalter:innen und Gericht im Zuge des Firmenkonkurses.
Wenn wegen privater Haftungen ein Privatkonkurs notwendig ist, muss vorab die gesamte Selbstständigkeit beendet sein (Zurücklegung des Gewerbescheines, Firmenkonkurs, Abrechnung der Abgaben an Finanzamt, ÖGK und SVS).
Die Frage, ob eine Selbstständigkeit während eines Privatkonkurses möglich ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Sanierungsverfahren bzw. Sanierungsplan
Bei einem Sanierungsplan findet keine Vermögensverwertung statt. Das Unternehmen kann fortgeführt werden. Den Gläubiger:innen muss eine Quote von 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Bei Privatpersonen innerhalb von fünf Jahren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim WIFI oder der Wirtschaftskammer.